AGB Ferien(s)pass

Stand 01.04.2024

AGB Ferien(s)pass als PDF:

AGB Ferien(s)pass


1 Anmeldung

Anmeldefrist: online auf www.ferienpass-nst.ch/ ab 1. Mai 2024 (0.00Uhr) bis 19. Mai 2024 (23.59Uhr) nach dem First-come-first-served-Prinzip: «de Schnäller isch de Gschwinder». Danach beginnt die Restplatzbörse, welche bis am 9. Juni offen ist. Familien ohne aktives Login, welche erst nach dem 9. Juni ihre Kinder für Kurse anmelden möchten, müssen sich beim Ferien(s)pass melden: info@ferienpass-nst.ch.

1.1 Wer kann teilnehmen?

Alle interessierten Kinder und Jugendlichen im Alter von 5-16 Jahren (ab dem 2. Kindergartenjahr bis und mit 9. Klasse). Grundsätzlich möchten wir, dass das Ferienpass-Angebot allen Kindern, auch Kindern mit einer Behinderung oder fremdsprachigen Kindern offen steht. Wir können jedoch keine spezielle erweiterte Betreuung oder Begleitung anbieten. Vor einer Kursanmeldung muss deshalb mit dem Ferienpass-Team Kontakt aufgenommen werden, um abzuklären, ob und wie eine Teilnahme möglich gemacht werden kann.

2 Absagen, Abmeldung, Annullationskosten

2.1 Absagen durch Ferienpass oder Veranstaltenden

Der Trägerverein Ferien(s)pass behält sich das Recht vor, Angebote abzusagen, z.B. wenn Kursleitende bzw. Begleitpersonen ausfallen oder wenn das Wetter eine Durchführung unmöglich macht. Bei einer Absage benachrichtigen wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer per E-Mail. Leider ist es nicht vermeidbar, dass wir einzelne Durchführungen kurzfristig absagen müssen. Für abgesagte Angebote kann kein Ersatz angeboten werden. Abgesagte Angebote werden nicht verrechnet.

2.2 Abmelden durch Teilnehmende und Annullationskosten

Abmelden ist Ehrensache! Falls Sie verhindert sind, melden Sie sich bitte so rasch wie möglich vom Kurs ab, damit noch ein anderes Kind eine Chance hat, den Kurs zu besuchen. Der Ferien(s)pass kann ab dem Zeitpunkt des Versands des Ferien(s)pass-Ausweis nicht mehr annulliert werden.

Ab Ende Restplatzbörse (9. Juni 2024) sind die Buchungen für die Kurse definitiv und abgeschlossen. Die Teilnahme ist verbindlich. Aus triftigen Gründen können Ferien(s)passangebote bis 7 Tage vor der Durchführung annulliert werden. Bei Absagen entstehen für die Veranstaltenden Aufwand und Unkosten, deshalb werden dem Ferien(s)pass Niedersimmental und Aeschi/Krattigen die Zusatzkosten auch bei Krankheit oder Unfall der angemeldeten Kinder in Rechnung gestellt.

Abmeldungen sind dem Ferienpass Niedersimmental Aeschi/ Krattigen (www.ferienpass-nst.ch / Tel. 033 655 08 41) mitzuteilen. Zusatzkurskosten werden nur bei Einsendung (spätestens innert 7 Tagen nach dem Kurs) eines Arztzeugnisses zurückerstattet.

Hinweis: Je nach Angebot können bei einer Abmeldung doch erhebliche Kosten für die Eltern entstehen. Viele haben eine Annullationskosten-Versicherung, welche diese Kosten, gemäss den in den Bedingungen der Versicherung beschriebenen Ereignissen decken.

3 Bezahlung, Kosten, Finanzielle Unterstützung

3.1 Bezahlung Ferien(s)pass im Voraus

Sie erhalten ab dem 10. Juni 2024 eine Zahlungsaufforderung (Mail-Posteingang beachten) mit einer Zahlungsfrist bis: 25. Juni 2024. Sie können die Rechnung ab 10. Juni 2024 in Ihrem Profil einsehen und diese per E-Banking bezahlen oder die Rechnung ausdrucken und am Postschalter einzahlen (leichte Verzögerung). Es werden nur bezahlte Ferienpässe zugestellt und ein Kind gilt nur dann zum Ferien(s)pass zugelassen, wenn die Gebühren bezahlt wurden.

Zustellung der bezahlten Ferienpässe ab 27. Juni 2024

3.2 Kosten

Kinder und Jugendliche aus den Ferien(s)pass Gemeinden erhalten den Ferienpass zu einem reduzierten Preis von CHF 25.--, sofern sie zum Zeitpunkt der Durchführung des Ferienpasses in einer der Mitgliedergemeinden angemeldet sind.

Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bezahlen CHF 35.--.

Pro zugeteilte Aktivität wir CHF 1.-- Buchungsgebühr verrechnet.

Bei einigen Angeboten fallen zusätzliche Material- und Teilnahmekosten an. Diese sind beim Angebot inkl. Buchungsgebühr ausgewiesen. Die Kosten werden Ihnen zusammen mit dem Ferienpass durch uns in Rechnung gestellt.

3.3 Finanzielle Unterstützung

Können Ihre Kinder aufgrund einer schwierigen finanziellen Lage nicht am Ferienpass teilnehmen?

Dann beantragen Sie den Gotte-Göttibatze von Chindernetz:
Antragsformular

4 Ferienpass ausdrucken und immer mitbringen

Wir versenden den Ferien(s)pass mit allen Zusatzangeboten ab dem 27. Juni 2024 ausschliesslich auf elektronischem Weg an Ihre registrierte Mail-Adresse. Es werden nur bezahlte Ferienpässe zugestellt und ein Kind gilt nur als dann zu einem Ferienpass zugelassen, wenn die Gebühren bezahlt wurden. Sie können die Ferienpässe zu Hause für jedes Kind ausdrucken.

ACHTUNG: Für das Einlösen der Zusatzangebote, ist der Ferien(s)pass-Ausweis nur mit Foto, Unterschrift und eingetragener Notfalltelefonnummer gültig. Am besten bastelst Du eine geeignete Schutzhülle mit Halsbändel, denn Du wirst Deinen Ferien(s)pass-Ausweis dann den ganzen Sommer über zu allen Ferienpassangeboten mitnehmen und vorweisen müssen.

5 Während dem Ferienpass

5.1 Dauer

Der Ferienpass startet am 6. Juli 2024 und endet am 10. August 2024.

5.2 Mitnehmen zu den Veranstaltungen

Immer mit dabei haben für jede Veranstaltung und Nutzung aller Zusatzangebote:

  • Persönlichen Ferienpass mit Foto, Unterschrift und eingetragener Notfalltelefonnummer
  • Eine Kontakt- und Notfallnummer
  • Trinkflasche und Snack, ausser es steht etwas anderes in der Ausschreibung
  • Sonnen- und Regenschutz (je nach Wetter)
  • Falls du Allergiker/in oder Asthmatiker/in bist: Medikamente und Anweisungen
  • Weitere Dinge, die in den Kursdetails unter «Mitnehmen» stehen

5.3 Anreise, Begleitpersonen, Fahrdienst / Fahrgemeinschaften

Den Standort des Angebots findest du zuunterst auf der Angebots-beschreibung auf der Website.

Die Anreise zu den Angeboten und dafür notwendige Billette für öffentliche Verkehrsmittel oder Bahnen sind im Ferienpass nicht inbegriffen und gehen zu Lasten der Teilnehmer. Ist für ein Angebot eine Bahn- oder Busreise erforderlich, wird das in der Beschreibung des Kursangebots entsprechend erwähnt.

Grundsätzlich finden die Angebote ohne erwachsende Begleitpersonen statt. Für einige Angebote sind jedoch Begleitpersonen oder Privatfahrzeuge für den Transport der Kinder erforderlich. In diesem Fall ist das in der Beschreibung des Kursangebots entsprechend erwähnt.

Wir sind froh, wenn der Umwelt zuliebe und um Parkplatzprobleme zu vermeiden, Fahrgemeinschaften gebildet werden. Anhand der Teilnehmerlisten der Kurse könnt ihr euch untereinander in Verbindung setzen.

5.4 Sicherheit

Der Weg zu den jeweiligen Kursen liegt in der Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten. Die Aufsicht endet bei Kursende. Bitte rechtzeitig erscheinen, um die Kinder abzuholen.

Alle Veranstalterinnen und Veranstalter verpflichten sich, den Verhaltenskodex aus dem Veranstaltermerkblatt einzuhalten.

5.5 Versicherung

Die Kinder sind NICHT durch den Ferien(s) Niedersimmental und Aeschi/ Krattigen versichert. Dies ist Sache der Eltern (Unfallversicherung und Privathaftpflicht). Der Verein Ferien(s)pass Niedersimmental und Aeschi/ Krattigen lehnt jegliche Haftung ab. Der Weg zu den jeweiligen Kursen liegt in der Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten. Die Aufsicht endet bei Kursende. Bitte rechtzeitig erscheinen, um die Kinder abzuholen.

5.6 Ausschluss

Wer nicht rechtzeitig beim Treffpunkt erscheint, hat kein Recht auf die Teilnahme. Verspätungen bitte der Kursleitung mitteilen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich nicht an die Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuer halten oder ein Ferienplausch-Angebot durch ihr Verhalten wesentlich stören, können vom Kursleiter bzw. der Kursleiterin jederzeit ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die angegebene Kontaktperson auf der Notfallnummer angerufen. Bei jüngeren Kindern sind die Eltern verpflichtet, die Kinder abzuholen. Ältere Kinder werden nach Absprache mit der Kontaktperson selbständig nach Hause geschickt. Derartige Vorfälle werden von den Veranstaltenden dem Team von Ferien(s)pass Niedersimmental und Aeschi/Krattigen gemeldet, die Betroffenen entsprechend kontaktiert und verwarnt.

6 Datenschutz und Zustimmung

6.1 Fotografieren

Während den Angeboten ist es möglich, dass die Kinder fotografiert werden oder dass Videoaufnahmen gemacht werden. Dieses Material nutzen wir für unsere Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Internetauftritt). Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, melden Sie es bitte am Kurstag direkt der Kursleitung, damit Ihr Kind während des Kurses nicht fotografiert wird. Ohne Ihre Meldung gehen wir von Ihrer Zustimmung aus. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung können keine Rechte (bspw. Entgelt) abgeleitet werden.

6.2 Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird beim Trägerverein Ferien(s)pass Niedersimmental und Aeschi/Krattigen gross geschrieben. Mit Ihrer Anmeldung sowie einer etwaigen Spende erlauben Sie dem Trägerverein Ferien(s)pass Niedersimmental und Aeschi/Krattiegen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Personendaten sowie deren Speicherung. Sie stimmen zu, dass der Trägerverein Ferien(s)pass Niedersimmental und Aeschi/Krattigen Ihre Daten für das Zustellen von Ferienpass Informationen und eigene Werbemassnahmen verwenden darf. Mit der Buchung eines Angebotes erklärt Ihr euch einverstanden, dass die Teilnehmer Familien dieses Angebots ebenso eure Kontaktdaten einsehen können. Dies dient zur Hilfe der Organisation von Fahrgemeinschaften/Mitfahrgelegenheiten.

Für die Teilnahme am Ferien(s)pass Niedersimmental und Aeschi/Krattigen ist die vollständige Zustimmung der Teilnahmebedingungen obligatorisch.