Statuten


Artikel 1 Name

Unter dem Namen „Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi/Krattigen“ besteht ein Verein gemäss Artikel 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Spiez.

Artikel 2 Zweck des Vereins

Der Verein „Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi/Krattigen“ engagiert sich im Bereich der Feriengestaltung und Ferienaktivitäten für Kinder und Jugendliche im Niedersimmental sowie den Gemeinden Aeschi und Krattigen.

Artikel 3.1 Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er darf die Höchstgrenze von Fr. 100.-- für natürliche Personen und von Fr. 500.-- für juristische Personen nicht überschreiten. Vorstandsmitglieder werden mit ihrer Wahl in den Vorstand automatisch auch Mitglied im Trägerverein, sind aber während der Vorstandstätigkeit vom Mitgliederbeitrag befreit. Sind die Rechnungsrevisoren auch Mitglied in Trägerverein, sind sie ebenfalls vom Mitgliederbeitrag befreit.

Die Mitgliedschaft erlischt

  • durch Austritt auf Ende des Vereinsjahres auf Grund einer schriftlichen Austrittserklärung
  • durch Ausschluss wegen Nichtbezahlung ausstehender Mitgliederbeiträge
  • durch den Tod eines Mitgliedes
  • bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit
  • durch Austritt auf Ende des Vereinsjahres auf Grund einer schriftlichen Austrittserklärung
  • durch Ausschluss wegen Nichtbezahlung ausstehender Gönnerbeiträge
  • durch den Tod eines Mitgliedes
  • bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit

Artikel 3.2 Gönnerschaft

Gönner können natürliche oder juristische Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Jahresbeitrag entspricht mindestens dem Mitgliederbeitrag für natürliche Personen oder für juristische Personen, es wird kein Fixbeitrag festgelegt, Gönner dürfen auch mehr bezahlen.

Die Gönnerschaft erlischt

Artikel 4 Organe

des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Revisionsstelle

Artikel 5 Aufgaben/Kompetenzen der Mitgliederversammlung

Als oberstes Organ des „Ferien(s)passes Niedersimmental“ hat die Mitgliederversammlung die folgenden Aufgaben und Kompetenzen:

Sie wählt den Präsidenten oder die Präsidentin, die übrigen Vorstandsmitglieder sowie die Revisionsstelle.

Sie ist zuständig für

Artikel 6 Durchführung der Mitgliederversammlung

An der Mitgliederversammlung haben natürliche und juristische Personen, die Mitglieder sind, je eine Stimme. Gönner dürfen die Mitgliederversammlung besuchen haben aber kein Stimmrecht.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in den ersten drei Monaten von jedem Kalenderjahr statt. Die Einladung mit den Traktanden erfolgt mindestens zwei Wochen im Voraus. Anträge von stimmberechtigten Mitgliedern sind dem Vorstand sieben Tage vor der Versammlung einzureichen. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn der Vorstand dies als notwendig erachtet oder wenn ein Zehntel der Mitglieder schriftlich die Einberufung verlangt. Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Stimmberechtigten, ausgenommen bei Statutenänderungen und Auflösung des Vereins. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende oder die Vorsitzende den Stichentscheid.

Artikel 7 Vorstand

Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er besteht aus 3 - 7 Personen und konstituiert sich selbst.

Dem Vorstand obliegen

  • die Vertretung des Vereins nach aussen
  • die Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
  • die Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
  • die Vorbereitung und Verabschiedung des Budgets zuhanden der Mitgliederversammlung
  • alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht einem anderen Vereinsorgan vorbehalten sind
  • Vorbereitung und Durchführung des Ferienpasses

Unterschriftsberechtigt sind jeweils zu zweien PräsidentIn / KassierIn / SekretärIn.

Artikel 8 Revisionsstelle, Rechnungsjahr

Die Revisionsstelle besteht aus mindestens zwei Personen. Die Revisionsstelle prüft die Vereinsrechnung und erstattet der Vereinsversammlung schriftlich Bericht. Den RevisorInnen ist jederzeit Einsicht in die Bücher, Belege, Protokolle, Wertschriften und Kassabestände des Vereins zu gewähren.

Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Artikel 9 Finanzen

Die Einnahmen des Vereins „Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi/Krattigen“ bestehen aus

  • Teilnehmerbeiträgen
  • Jahresbeiträgen der Mitglieder
  • Jahresbeiträgen der Gönner
  • Gemeindebeiträgen (pro gelösten Ferienpass)
  • Freiwilligen Beiträgen und Spenden, Vergabungen
  • Erlös aus Aktivitäten des Vereins

Für die Verbindlichkeiten des Vereins „Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi/Krattigen“ haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Artikel 11 Statutenänderungen

Die ganze oder teilweise Revision dieser Statuten kann auf Antrag des Vorstandes oder eines Zehntels der Mitglieder vorgenommen werden und benötigt den Beschluss der Mitgliederversammlung mit einem Mehr von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Artikel 12 Auflösung des Vereins

Der Verein „Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi/Krattigen“ kann nur durch die Vereinsversammlung mit einem Mehr von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen aufgelöst werden.

Das Vereinsvermögen geht an die Gemeinde Spiez für eine Organisation, die sich für Kinder und Jugendliche im Niedersimmental einsetzt. Falls kein solcher Verein besteht, kann das Geld nach 10 Jahren für Kinder- und Jugendprojekte eingesetzt werden.

Die vorstehenden Statuten sind an der Mitgliederversammlung in Spiez am 6. März 2017 beschlossen und damit in Kraft gesetzt worden. Auf diesen Zeitpunkt werden die Statuten vom 4. Mai 2009 aufgehoben.

Spiez, 6. März 2017

Die Präsidentin: Die Sekretärin:

Beatrice Kunz Karin Wüthrich