Artikel 1 Name
Unter dem Namen „Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi/Krattigen“ besteht ein Verein gemäss Artikel
60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Spiez.
Artikel 2 Zweck des Vereins
Der Verein „Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi/Krattigen“ engagiert sich im Bereich der
Feriengestaltung und Ferienaktivitäten für Kinder und Jugendliche im Niedersimmental sowie den
Gemeinden Aeschi und Krattigen.
Artikel 3.1 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er darf die Höchstgrenze
von Fr. 100.-- für natürliche Personen und von Fr. 500.-- für juristische Personen nicht überschreiten.
Vorstandsmitglieder werden mit ihrer Wahl in den Vorstand automatisch auch Mitglied im Trägerverein,
sind aber während der Vorstandstätigkeit vom Mitgliederbeitrag befreit. Sind die Rechnungsrevisoren
auch Mitglied in Trägerverein, sind sie ebenfalls vom Mitgliederbeitrag befreit.
Die Mitgliedschaft erlischt
• durch Austritt auf Ende des Vereinsjahres auf Grund einer schriftlichen Austrittserklärung
• durch Ausschluss wegen Nichtbezahlung ausstehender Mitgliederbeiträge
• durch den Tod eines Mitgliedes
• bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit
Artikel 3.2 Gönnerschaft
Gönner können natürliche oder juristische Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand. Der Jahresbeitrag entspricht mindestens dem Mitgliederbeitrag für natürliche Personen oder
für juristische Personen, es wird kein Fixbeitrag festgelegt, Gönner dürfen auch mehr bezahlen.
Die Gönnerschaft erlischt
• durch Austritt auf Ende des Vereinsjahres auf Grund einer schriftlichen Austrittserklärung
• durch Ausschluss wegen Nichtbezahlung ausstehender Gönnerbeiträge
• durch den Tod eines Mitgliedes
• bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit
Artikel 4 Organe
des Vereins sind
• die Mitgliederversammlung
• der Vorstand
• die Revisionsstelle
Artikel 5 Aufgaben/Kompetenzen der Mitgliederversammlung
Als oberstes Organ des „Ferien(s)passes Niedersimmental“ hat die Mitgliederversammlung die
folgenden Aufgaben und Kompetenzen:
• Sie wählt den Präsidenten oder die Präsidentin, die übrigen Vorstandsmitglieder sowie die
Revisionsstelle.
• Sie ist zuständig für
- Genehmigung der Jahresberichte und der Jahresrechnung
- Genehmigung des Revisorenberichtes
- Entlastung der Organe
- Genehmigung des Jahresbudgets
- Beschlussfassung über Anträge
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Änderung der Statuten
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Auflösung des Vereins „Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi/Krattigen“
Artikel 6 Durchführung der Mitgliederversammlung
An der Mitgliederversammlung haben natürliche und juristische Personen, die Mitglieder sind, je eine
Stimme. Gönner dürfen die Mitgliederversammlung besuchen haben aber kein Stimmrecht.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in den ersten drei Monaten von jedem Kalenderjahr statt.
Die Einladung mit den Traktanden erfolgt mindestens zwei Wochen im Voraus. Anträge von
stimmberechtigten Mitgliedern sind dem Vorstand sieben Tage vor der Versammlung einzureichen.
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn der Vorstand dies als notwendig
erachtet oder wenn ein Zehntel der Mitglieder schriftlich die Einberufung verlangt. Bei Abstimmungen
und Wahlen entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Stimmberechtigten, ausgenommen bei
Statutenänderungen und Auflösung des Vereins. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende oder die
Vorsitzende den Stichentscheid.
Artikel 7 Vorstand
Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er besteht aus 3 - 7 Personen und
konstituiert sich selbst.
Dem Vorstand obliegen
• die Vertretung des Vereins nach aussen
• die Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
• die Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
• die Vorbereitung und Verabschiedung des Budgets zuhanden der Mitgliederversammlung
• alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht einem anderen Vereinsorgan vorbehalten sind
• Vorbereitung und Durchführung des Ferienpasses
Unterschriftsberechtigt sind jeweils zu zweien PräsidentIn / KassierIn / SekretärIn.
Artikel 8 Revisionsstelle, Rechnungsjahr
Die Revisionsstelle besteht aus mindestens zwei Personen. Die Revisionsstelle prüft die
Vereinsrechnung und erstattet der Vereinsversammlung schriftlich Bericht. Den RevisorInnen ist
jederzeit Einsicht in die Bücher, Belege, Protokolle, Wertschriften und Kassabestände des Vereins zu
gewähren.
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Artikel 9 Finanzen
Die Einnahmen des Vereins „Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi/Krattigen“ bestehen aus
• Teilnehmerbeiträgen
• Jahresbeiträgen der Mitglieder
• Jahresbeiträgen der Gönner
• Gemeindebeiträgen (pro gelösten Ferienpass)
• Freiwilligen Beiträgen und Spenden, Vergabungen
• Erlös aus Aktivitäten des Vereins
Für die Verbindlichkeiten des Vereins „Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi/Krattigen“ haftet
ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Artikel 11 Statutenänderungen
Die ganze oder teilweise Revision dieser Statuten kann auf Antrag des Vorstandes oder eines Zehntels
der Mitglieder vorgenommen werden und benötigt den Beschluss der Mitgliederversammlung mit einem
Mehr von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Artikel 12 Auflösung des Vereins
Der Verein „Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi/Krattigen“ kann nur durch die Vereinsversammlung
mit einem Mehr von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen aufgelöst werden.
Das Vereinsvermögen geht an die Gemeinde Spiez für eine Organisation, die sich für Kinder und
Jugendliche im Niedersimmental einsetzt. Falls kein solcher Verein besteht, kann das Geld nach 10
Jahren für Kinder- und Jugendprojekte eingesetzt werden.
Die vorstehenden Statuten sind an der Mitgliederversammlung in Spiez am 6. März 2017 beschlossen
und damit in Kraft gesetzt worden. Auf diesen Zeitpunkt werden die Statuten vom 4. Mai 2009
aufgehoben.
Spiez, 6. März 2017
Die Präsidentin: Die Sekretärin:
Beatrice Kunz Karin Wüthrich